Grundlagenseminar Vertrag und Honrar der Innenarchitekten (HOAI 2009)
25.06.2010 10:00 - 26.06.2010 16:30
Das zweitägige Grundlagenseminar richtet sich an Innenarchitekten und Planer, die im Bereich des Ausbaus, Umbaus, der Umnutzung, Modernisierung und Instandsetzung tätig sind.
Das Vertrags- und Honrarrecht wird grundlegend behandelt. Die wesentlichen Eckdaten des neuen Innenarchitektenvertrages unter Berücksichtigunng der HOAI 2009, (Lang- und Kurzvertrag sowie Projektfindungsvertrag) werden vorgestellt und besprochen. Jder Teilnehmer erhält einen neu entwickelten Vertrag mit "Gebrauchsanweisung" in Form einer ausführlichen praxisnahen und verständlichen erläuterung. Sodann erfolgt die Erstellung eines Honorarangebotes auf Grundlage der HOAI 2009. Die entsprechenden Kostenermittlungen nich nach der DIN 276 Fassung 2008, sowie nach der HOAI 2009 zugelassene andere Kostenermittlungsarten, werden gemeinsam mit den Teilnehmern bearbeitet.
Weiterhin werden die für den Innenarchitekten notwendigen Vorschriften der HOAI 2009 behandelt, um Honorarrechnungen zu erstellen. Gemeinsam mit den Teilnehmern werden unter Anleitung der Dozenten Abschlags- und Schlussrechnungen aufgestellt. Es werden Grundzüge der Kalkulationen von Stundensätzen angesprochen.
Ziel des Seminars ist die Vermeidung von wirtschaftlichen und rechtlichen Nachteilen bei der Vertragsgestaltung und der Honorarermittlung. Die Teilnehmer sollen zukünftig zu einem angemessenen Honorar kommen, wenn sie einen Auftrag erhalten und durchgeführt haben. Frühere Besucher der Fortbildung bestätigen immer wieder, dass der Kostenaufwand für das Seminar bereits beim nächsten Auftrag amortisiert sei. Die erforderlichen Kenntnisse werden unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung und der Erläuterung von Praxisbeispielen vermittelt.
Inhalt
Der Vertrag des Innenarchitekten
- Zustandekommen des Vertrags
- Inhalt und Umfang der neuen Innenarchitektenverträge
Das Honorar des Innenarchitekten
- Grundlagen der Honorarberechnung nach der HOAI
- Bestimmung der korrekten Honorarzone
- Ermittlung der anrechenbaren Kosten nach DIN 276, Fassung 2008, bzw. nach anderen Kostenermittlungsarten
- Honorarermittlung und Kalkulation
- Pauschal- und Zeithonorar
- Abschlagsrechnung
- Schlussrechnung
Vermeidung von Honorarverlusten
- Sicherung des Honoraranspruchs durch Vertragserfüllungsbürgschaft
- Verjährung des Honoraranspruchs
Jeder erhält ein umfangreiches Skript mit Vertragsbeispielen, Anwendungs- und Berechnungsbeispielen, Darlegung wichtiger Grundlagen den Honorarermittlung und Rechtshinweisen.
Referenten
Rechtsanwalt Prof. jur. Dr. Peter Fischer, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und BDIA-Vertrauensanwalt für Fragen des Architekten- , Ingenieur- und Bauvertragsrechts, ordentlicher Professor für den Bereich Bauingenieurwesen an der Fachhochschule Oldenburg, mit zahlreichen Veröffentlichungen zum Thema Architektenrecht, Vertragsgestaltung und Haftungsrisiken.
Dipl.Ing. Andreas T.C. Krüger, freier Innenarchitekt BDIA/BDB, Sachverständiger für Honorare und Leistungen von Architekten und Innenarchitekten, Vertreter des BDIA in Honorarfragen bei der Bundesarchitekten und beim AHO (Ausschuss der Verbände und Kammern der Ing. und Architekten für die Honorarordnung)
Tagungsort
TÜV Akademie Köln, Am Grauen Stein, 51105 Köln Poll
Telefon 221/8063000
http://www.tuev-akademie.de/
Veranstalter
Bund Deutscher Innenarchitekten
BDIA, Postfach 320 309
53206 Bonn
Telefon 0228 / 9082940
http://www.bdia.de, info@bdia.de
Kosten
330,- Euro zzgl. gesetzlicher MwSt. für BDIA-Mitglieder
395,- Euro zzgl. gesetzlicher MwSt. für Gäste
Im Preis enthalten sind Seminarunterlagen, Seminargetränke, Pausenbewirtung und Mittagessen inkl. Softgetränk. Eine Reduzierung des Seminarpreises für Existenzgründer ist nach Absprache möglich.
Anerkennung als Fortbildung
Im Rahmen der Fortbildungsverpflichtung für Mitglieder der Architektenkammer NW und Hessen wird das Seminar anerkannt. In Hessen werden pro Seminar 16 Punkte, in NRW 16 Unterrichtsstunden angerechnet.