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Themen für Firmenschulungen
Bauleitung juristisch richtig
Dieses Seminar richtet sich an Bauleiter, Bauingenieure und Architekten, die entweder auf der Auftraggeber- oder Auftragnehmerseite tätig sind. Es werden die rechtlichen Gegebenheiten im Zusammenhang mit der Abwicklung eines Bauvorhabens vom Vertragsabschluss hin über die Bauausführung bis zur Abnahme und Gewährleistung dargestellt. Dieses Seminar wird auch gemeinsam mit Herrn Dipl.-Ing. Andreas T.C. Krüger, Architekt und Innenarchitekt aus Hagen angeboten.
Die HOAI 2009 - Chancen und Risiken
Die HOAI 2009 ist am 18.08.2009 in Kraft getreten und gilt für alle Architekten- und Ingenieurverträge, die ab diesem Tag abgeschlossen worden sind. Die HOAI ist neu strukturiert und die Honorare sind nach den Honorartafeln um 10 % erhöht worden. Andererseits ist der allgemeine Teil, der Regelungen für alle Architekten- und Ingenieurleistungen regelt, weiter gefasst worden.
Die Beratungsleistungen betreffend Umweltverträglichkeitsstudie, thermische Bauphysik, Schallschutz und Raumakustik, Bodenmechanik, Erd- und Grundbau sowie vermessungstechnische Leistungen sind bezüglich der Honorare nicht mehr verbindlich geregelt. Hier gibt es nur noch Honorarempfehlungen, ansonsten kann eine Vergütung frei vereinbart werden. Eine freie Vereinbarung der Vergütung gibt es auch für Besondere Leistungen. Stundenhonorare enthält die HOAI nicht mehr. Soweit nach Stundenhonorar abgerechnet werden kann, können die Stundenhonorare ebenfalls frei vereinbart werden.
Die Einzelheiten der neuen HOAI sowohl betreffend Architekten- als auch Ingenieurleistungen werden in diesem Seminar dargelegt. Dabei werden auch unter Berücksichtigung der neuen HOAI entsprechend Architektenverträge, sowohl in Lang- als auch in Kurzfassung den Teilnehmern dargelegt und mit diesen besprochen.
Dieses Seminar kann auch auf individuelle Belange der einzelnen Büros abgestimmt werden.
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Recht im Tiefbau
Die speziellen vertraglichen Probleme des Tiefbaurechtes werden in diesem Seminar behandelt. Dabei geht es um vertragsspezifische Elemente, die besonders im Tiefbau zu beachten sind. Weiterhin geht es um die Durchführung der Leistungen und der hiermit verbundenen Pflichten der Vertragsparteien. Bezüglich des Auftragnehmers geht es hier zum einen um mögliche Bedenken, die ordnungsgemäß angemeldet werden müssen. Andererseits geht es um Nachträge, die nur dann durchsetzbar sind, wenn sie auch formgerecht beauftragt und abgerechnet werden. Behinderungen, mögliche Kündigungen und insbesondere die A bnahme der Leistungen werden in diesem Seminar behandelt, wobei entsprechende Musterbriefe mit den Teilnehmern bearbeitet werden.
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Vorteilhafte Gestaltung und Abwicklung des Bauvertrags
Die Teilnehmer lernen die Grundzüge der Vertragsgestaltung im Hinblick auf die spätere Durchsetzungsmöglichkeit berechtigter Ansprüche bzw. die spätere Abwehr unberechtigter Ansprüche kennen. Das Vertragsmanagement wird unter Berücksichtigung der jeweiligen Interessen der Auftragnehmer- bzw. Auftraggeberseite dargestellt.
Behinderung bei Ausführung der Bauleistung
Dieses Thema umfasst folgende Punkte:
- Fristverlängerung gemäß § 6 Nr. 2 VOB/B, Anspruch, Folgen und Berechnung
- Auswirkung von Zusätzen oder geänderten Leistungen gemäß § 2 VOB/B auf die Ausführungsfristen
- Nachforderung aus Behinderungen und Unterbrechungen der Ausführung gemäß § 6 Nr. 6 VOB/B
- Vergleich zwischen dem Schadenersatzanspruch aus § 6 Nr. 6 VOB/B und dem Nachtragsanspruch wegen bauzeitändernder Anordnung aus § 2 Nr. 5 VOB/B
Schlüsselfertiges Bauen und Pauschalvertrag
- Begriffsbestimmung schlüsselfertiges Bauen und Ermittlung des Bausolls
- Vor- und Nachteil des Pauschalvertrages, jeweils aus der Sicht des Auftraggebers und des Auftragnehmers
- Nachtragsansprüche des Auftragnehmers bei angeordneten Änderungen oder zusätzlichen Leistungen unter Berücksichtigung der §§ 2 Nr. 5 VOB/B und § 2 Nr. 6 VOB/B
Hierbei wird auch die Vergabe der schlüsselfertigen Bauleistung unter Berücksichtigung funktionaler Ausschreibung behandelt.
Mängelmanagement
Unter diesem Thema werden die rechtlichen Möglichkeiten für ein optimales Mängelmanagement dargestellt. Aufgezeigt wird, wie einerseits Auftraggeber ihre Gewährleistungsansprüche effizient durchsetzen und andererseits Auftragnehmer unberechtigte Ansprüche abwenden können. Dabei werden die Vorteile eines Qualitätsmanagementssystems für den Auftragnehmer, z. B. Kostenersparnis herausgearbeitet. Dieses Seminar wird angeboten gemeinsam mit dem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Schäden an Gebäuden Dipl.-Ing. Ulfert Bayrhammer, Oldenburg.
Der Architekten- und Ingenieurvertrag
Hier werden die einzelnen Vertragsarten beleuchtet, wobei auch insbesondere der Generalplanervertrag dargestellt wird. Die wichtigsten Vertragsklauseln, vom Vertragsgegenstand über die Vergütung bis hin zur Gewährleistung und deren mögliche Begrenzung, werden herausgearbeitet.
Das verschenkte Honorar
Unter diesem Thema wird das Honorarrecht für Architekten und Ingenieure behandelt. Dabei wird das Vergütungssystem der HOAI unter Bezugnahme auf die betroffenen Anwenderkreise und den Leistungsumfang dargestellt. Herausgearbeitet werden auch die Honorargrundlagen wie Honorarzone, Honorarsatz und insbesondere anrechenbare Kosten. Innerhalb dieses Seminars werden dann auch prüffähige Schlussrechnungen durchgearbeitet.
Vergaberecht
Die Vergabe von Bauleistungen unter Berücksichtigung der VOB/A und des GWB werden dargestellt, und zwar von der Ausschreibung bis zum Zuschlag. Dabei wird der Gang des Vergabeverfahrens ebenso behandelt wie die Rechte des betroffenen Bieters, der zu Unrecht den Zuschlag nicht bekommt bzw. nicht bekommen soll.
Nachträge erfolgreich durchsetzen oder abwehren!
Dieses Seminar richtet sich an Bau- und Projektleiter der Auftraggeber- und Auftragnehmerseite, Projektsteuerer, Architekten und Bauingenieure. Inhalt des Seminars sind insbesondere Nachträge und zusätzliche Vergütungsansprüche aufgrund geänderter und zusätzlicher Leistungen sowie wegen Störung des Bauablaufes. Dabei werden neben den juristischen Grundlagen auch die baubetrieblichen Gegebenheiten einschließlich der Kalkulation von Nachträgen dargelegt. Dieses Seminar wird angeboten auch gemeinsam mit Herrn Dipl.-Ing. Jan A. Schwiers, Frankfurt.
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Haftung des Architekten und Ingenieurs
- Haftung für Planungs- und Überwachungsfehler
- Fehler durch falsche technische und rechtliche Beratung
- Haftung bei Bausummenüberschreitung
- Vertragliche Gestaltung und Absicherung durch die Haftpflichtversicherung
Dieses Seminar wird angeboten gemeinsam mit dem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Schäden an Gebäuden Dipl.-Ing. Ulfert Bayrhammer, Oldenburg.