Seminar1

Seminartermine

Honorar und Vertrag für Innenarchitekt*innen


Textvorschläge und Bewertungsempfehlungen für jede Grundleistung der HOAI.

Verträge klar vereinbaren und Honorare richtig abrechnen.


Das Seminar richtet sich an Innenarchitekt*innen und alle, die mit Innenraumplanung befasst sind. Es wird in diesem Seminar eine Anlage zu ihrem Vertrag für Innenarchitekt*innen vorgestellt und erläutert, in der passgenaue Vorschläge für Vertragstexte zu jeder Grundleistung für ein individuelles Leistungsbild enthalten sind. Damit ist die Möglichkeit gegeben, nicht benötigte Leistungen aus den Grundleistungen bei einer Beauftragung auszuschließen. Zusammen mit den Empfehlungen für die Bewertung des Honoraranteils jeder Grundleistung ergibt sich dann die Möglichkeit über Nachlässe und andere Abrechnungsmodalitäten zu verhandeln, ohne finanzielle Nachteile hinnehmen zu müssen. Dies stellt eine hervorragende Unterstützung für alle Planenden dar und vermeidet Streitigkeiten und Honorarverluste.

Ein weiterer wichtiger Bestandteil des Seminars sind die Pflichten der Innenarchitekt*innen, die sich aus dem nunmehr im BGB geregelten Architektenvertragsrecht ergeben. Deren Fallstricke werden verständlich dargelegt. Die verschiedenen Arten der Vertragsgestaltung, von einfachen Vereinbarungen im Stundenlohn oder einer Pauschale bis hin zu einem vollständigen Vertrag für Innenarchitekt*innen werden vorgestellt und besprochen.

Weitere Möglichkeiten von Honorarvereinbarungen werden erörtert, natürlich immer unter der Einhaltung der rechtlich verbindlichen Textform.

Um die dargelegten Kenntnisse auch anwenden zu können, werden Übungen angeboten, in denen die Teilnehmenden die Theorie gleich in die Praxis umsetzen können.

Bonusmaterial: praktische Muster für Verträge und Honorarabrechnungen.


Seminarinhalt:

(1) Innenarchitektenvertrag und die Anlage mit den Leistungen der Innenarchitekt*innen zur Erstellung eines individuellen Leistungsbildes

(2) Honorarvereinbarungen

(3) Abschluss eines Innenarchitektenvertrages, Form und spätere Ergänzungen

(4) Berücksichtigung der Vorschriften des Architektenrechts im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch)

(5) Ausschluss der Rechtsberatung

(6) Aufgaben der Auftraggebenden/Bauherrschaft

(7) Sicherungsmöglichkeit des Honorars

(8) Honorarkalkulation und Honorarparameter

(9) Honorare für zusätzliche und wiederholte Leistungen bei Änderungen

(10) Honorarberechnung bei fehlender Vereinbarung

(11) Pauschal- und Zeithonorar

(12) Abnahme der Architektenleistung

(13) Prüfbare Abrechnung


Referenten:

Dipl.-Ing. (FH) Pia A. Döll, Innenarchitektin bdia, Sachverständige für Honorare und Leistungen der Architekten/Innenarchitekten und Ehrenmitglied bdia

Rechtsanwalt Prof. Dr. Peter Fischer, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Vertrauensanwalt bdia

Dipl.-Ing. Andreas T.C. Krüger, Innenarchitekt und Ehrenmitglied bdia, von der Architektenkammer NW öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Honorare und Leistungen der Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten, Stadtplaner und Ingenieure, Lehrbeauftragter an der Hochschule Coburg


Termin:

Donnerstag, der 13.06.2024, 10:00 bis 17:30 Uhr inkl. Mittagspause

und

Freitag, der 14.06.2024, 9:00 bis 15:30 Uhr inkl. Mittagspause


Veranstaltungsort:

König & Neurath, 61184 Karben, Industriestraße 1

Anreise PKW: Parkmöglichkeiten vorhanden

Anreise Öffentliche Verkehrsmittel: S-Bahn- Haltestelle in der Nähe


Veranstalter:

bdia Bund Deutscher Innenarchitekten e.V.

Wilhelmine-Gemberg-Weg 6, Aufgang G

10179 Berlin

schumacher@bdia.de

Kosten:

siehe www.bdia.de


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