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Herr Rechtsanwalt Felgner bearbeitet schwerpunktmäßig die Bereiche Bauvertragsrecht nach VOB/B und BGB (Vergütung und Nachträge, Haftung und Gewährleistung sowie Gestaltung des Bauvertrages), das Architekten- und Ingenieurrecht, das Kaufrecht sowie Fragen aus dem Bereich des Insolvenzrechtes. Ein besonderer Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist das Vergaberecht. Herr Rechtsanwalt Felgner ist sowohl Fachanwalt für Vergaberecht, als auch Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht.
Herr Rechtsanwalt Felgner ist Lehrbeauftragter an der Jade- Hochschule (Oldenburg), Fachbereich Bauingenieurwesen und Dozent beim Zentrum für Weiterbildung der Jade- Hochschule (Oldenburg).
Er ist Teilnehmer des Arbeitskreises Baurecht im Anwaltsverein Oldenburg.
Herr Rechtsanwalt Felgner studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Osnabrück und Münster. Aufgrund der an der Universität Osnabrück neben dem Studium der Rechtswissenschaften absolvierten wirtschaftswissenschaftlichen Zusatzausbildung ist er zugleich Wirtschaftsjurist (Univ.).
Nach Ableistung des Referendariats im Bezirk des Oberlandesgerichtes Oldenburg mit anschließendem 2. jur. Staatsexamen begann er seine anwaltliche Tätigkeit im Juni 1995 in der damaligen Kanzlei von Appen & Coll.
Bereits seit Beginn an ist Herr Felgner fast ausschließlich im Bereich des privaten Bau- und Architektenrecht tätig. Seit dem 01. Januar 1996 ist er Mitarbeiter in der Anwaltspartnerschaft von Appen, Prof. Dr. Fischer, Prof. Schonebeck.
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Herr Rechtsanwalt Felgner ist Lehrbeauftragter an der Jade- Hochschule (Oldenburg), Fachbereich Bauingenieurwesen und Dozent beim Zentrum für Weiterbildung der Jade- Hochschule (Oldenburg).
Er ist Teilnehmer des Arbeitskreises Baurecht im Anwaltsverein Oldenburg.
Herr Rechtsanwalt Felgner studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Osnabrück und Münster. Aufgrund der an der Universität Osnabrück neben dem Studium der Rechtswissenschaften absolvierten wirtschaftswissenschaftlichen Zusatzausbildung ist er zugleich Wirtschaftsjurist (Univ.).
Nach Ableistung des Referendariats im Bezirk des Oberlandesgerichtes Oldenburg mit anschließendem 2. jur. Staatsexamen begann er seine anwaltliche Tätigkeit im Juni 1995 in der damaligen Kanzlei von Appen & Coll.
Bereits seit Beginn an ist Herr Felgner fast ausschließlich im Bereich des privaten Bau- und Architektenrecht tätig. Seit dem 01. Januar 1996 ist er Mitarbeiter in der Anwaltspartnerschaft von Appen, Prof. Dr. Fischer, Prof. Schonebeck.
Seit dem 01. Januar 2001 ist er Partner.