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Hon.-Prof. KARL-HEINRICH SCHONEBECK
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Schlichter und Schiedsrichter nach SOBau
Vergaberecht*

E-Mail: karl-heinz.schonebeck(at)rae-vonappen.de  (aus Spamschutz (at) = @)
Herr Hon.-Prof. Schonebeck ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht sowie aufgrund seines Studiums der Rechtswissenschaften mit wirtschaftswissenschaftlicher Zusatzausbildung an der Universität Osnabrück zugleich Wirtschaftsjurist (Univ.).

Herr Hon.-Prof. Schonebeck betreut überwiegend Mandate aus dem Bereich des Bauvertragswesens nach VOB/B und BGB mit den Schwerpunkten Vergütung und Nachträge - insbesondere auch unter Berücksichtigung des gesetzlichen Bauvertragsrechts -, Störungen und Behinderungen des Bauablaufs und daraus begründeter Ansprüche, sowie aus allen weiteren Bereichen der Bauvertragsabwicklung und des Bauversicherungsrechts.

Als Spezialist im Vergaberecht bearbeitet Herr Hon.-Prof. Schonebeck ebenso Mandate im nationalen und europäischen Vergaberecht mit entsprechender Beratungstätigkeit für die öffentliche Hand zur Vorbereitung öffentlicher Ausschreibungen und Unterstützung von Bietern bei fehlerhafter Vergabe.

Die Unterstützung von Bauvertragsparteien im Rahmen baubegleitender Rechtsberatung bei der Planung, Vertragsgestaltung, Ausführung und Abwicklung von baurechtlichen Großmandaten stellt einen weiteren Schwerpunkt der anwaltlichen bzw. beratenden Tätigkeit von Herrn Hon.-Prof. Schonebeck dar.
Ergänzende Schwerpunkte seiner Tätigkeit bilden das Handels-, Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht sowie das Insolvenzrecht. Auch berät er Bau-Arbeitsgemeinschaften bzw. deren Gesellschafter.

Herr Hon.-Prof. Schonebeck ist seit 1999 Lehrbeauftragter und seit 2008 Honorarprofessor der Jade- Hochschule Oldenburg – Elsfleth – Wilhelmshaven, University of Applied Sciences, Fachbereich Bauwesen und Geoinformation. Er lehrt dort in den Fachgebieten Wirtschaftsprivatrecht sowie Bau-, Ingenieur- und Architektenrecht.

Er trägt regelmäßig in diversen baurechtlichen Veranstaltungen und auch in speziell nach Kundenwünschen zugeschnittenen unternehmens- oder behördeninternen Seminaren (sog. „Inhouse-Schulungen“) vor.
Die Themenpalette reicht dabei vom Nachtrags-, Störungs- bzw. Mangelmanagement über weitere, für die tägliche Baupraxis wichtigen Themen aus dem privaten Baurechts bis zum nationalen und europäischen Vergaberecht.

Herr Hon.-Prof. Schonebeck ist Mitglied in der Deutschen Gesellschaft für Baurecht, der Arbeitsgemeinschaft Baurecht im Deutschen Anwaltsverein, der Arbeitsgemeinschaft Baurecht im Anwaltsverein Oldenburg, des Deutschen Baugerichtstages und Mitbegründer des Baufördervereins Oldenburg.

Des Weiteren ist er ständiger redaktioneller Mitarbeiter des juris PraxisReport, Bau- und Architektenrecht, sowie des juris-AnwaltZertifikatOnline – Bau- und Architektenrecht.

Weiterhin ist Herr Hon.-Prof. Schonebeck Schlichter und Schiedsrichter nach der Schiedsordnung der Arge Baurecht im Deutschen Anwaltsverein (SO Bau).

Herr Hon.-Prof. Schonebeck ist seit 1990 als Rechtsanwalt zugelassen. Nach mehrjähriger Mitarbeit im Auftrage des Bundesministeriums der Justiz bei den Ämtern zur Regelung offener Vermögensfragen in Chemnitz und Dresden ist er seit 1994 auf dem Gebiet des Baurechts als Rechtsanwalt in Oldenburg tätig.

Zum 01.01.1996 gründete er mit Herrn Rechtsanwalt Prof. Dr. Fischer und Herrn Rechtsanwalt von Appen die Anwaltspartnerschaft.

Publikationen:
  • Rechtsfragen im Baubetrieb, Werner Verlag, 2001 (gemeinsam mit Herrn Rechtsanwalt Prof. Dr. Fischer)
  • Das Vergaberecht in der anwaltlichen und gerichtlichen Praxis, Erich Schmidt Verlag, 2003 (gemeinsam mit Herrn Rechtsanwalt Hans-Christian Schwenker, Celle)
  • Autor im Kommentar „BGB-Bauvertragsrecht, Herausgeber Leinemann/Kues, Berlin/Frankfurt 2018“, erschienen im Verlag C.H. Beck, München, zu § 642 BGB (Mitwirkung des Bestellers) und zu § 643 BGB (Kündigung bei unterlassener Mitwirkung). Insbesondere § 642 BGB stellt eine der wesentlichen Anspruchsgrundlagen des Unternehmers bei der Durchsetzung von Forderungen gegen den Auftraggeber bei einem durch diesen gestörten Bauablauf dar.

* = weiterer Tätigkeitsschwerpunkt

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