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Unsere Rechtsanwälte
an Ihrer Seite!

TOBIAS PANCRATZ, LL.M.
Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Agrarrecht / Landwirtschaftsrecht*

E-Mail: tobias.pancratz(at)rae-vonappen.de  (aus Spamschutz (at) = @)
Seit Januar 2014 ist Herr Rechtsanwalt und Notar Tobias Pancratz, LL.M. zur Rechtsanwaltschaft zugelassen und als solcher in unserer Kanzlei tätig. Seit 2017 ist er Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, seit 2019 Partner in unserer Kanzlei sowie seit 2020 Notar in Oldenburg. Er ist seit 2023 Leiter des Arbeitskreises Baurecht im Oldenburger Anwalts- und Notarverein. Außerdem ist er Lehrbeauftragter im Privatrecht am Niedersächsischen Studieninstitut. Für das Jahr 2024 ist er Notariatsverwalter des Notars a. D. Prof. Dr. Peter Fischer, Oldenburg.

Als Rechtsanwalt...
...konzentriert sich Herr Rechtsanwalt Pancratz auf alle Gebiete des Bau- und Architektenrechts und ist dafür auch Fachanwalt. Außerdem ist - nicht zuletzt wegen der Nähe zum öffentlichen Baurecht - ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt das Agrarrecht bzw. Landwirtschaftsrecht (abgeschlossener Fachanwaltslehrgang).

Als Notar...
... ist Herr Pancratz zuständig für Beurkundungen und Beglaubigungen aller Art, z.B. bei Grundstückskaufverträgen, Grundschuldbestellungen, Testamenten, Erbverträgen, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen, Gesellschaftssachen sowie Eheverträgen.

Vita:
Nach der Schulzeit in seiner Geburts- und Heimatstadt Friesoythe und seinem Abitur studierte Herr Rechtsanwalt und Notar Pancratz Rechtswissenschaft an der Leibniz Universität Hannover. Dem schloss Herr Pancratz sein Rechtsreferendariat im Oberlandesgerichtsbezirk Oldenburg an. Bereits im Referendariat absolvierte er die Anwaltsstation in unserer Kanzlei, wo er bereits Erfahrungen in den typischerweise von uns bearbeiteten Rechtsgebieten sammeln konnte. Nach erfolgreichem Abschluss des Rechtsreferendariats mit der 2. Juristischen Staatsprüfung kehrte er wieder in unser Büro zurück und ist seit Januar 2014 als Rechtsanwalt zugelassen.

Herr Pancratz absolvierte bereits im Jahre 2014 erfolgreich den Fachanwaltslehrgang Bau- und Architektenrecht.

Von 2015 – 2016 durchlief er neben der anwaltlichen Tätigkeit das postgraduale Studium „Anwaltsrecht und Anwaltspraxis“ an der FernUniversität in Hagen in Kooperation mit dem Deutschen Anwaltverein (Abschluss mit akademischem Grad Master of Laws (LL.M.) für das Fach Rechtswissenschaft). Die Abschlussthesis beschäftigte sich mit der Haftung des Architekten bei Baukostenproblemen.

Seit 2017 ist er Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht.

Herr Rechtsanwalt Pancratz wurde von uns im Jahre 2019 als Kanzleipartner aufgenommen.

Im Jahre 2019 bestand er die notarielle Fachprüfung und ist seit 2020 als Notar tätig.

2020 absolvierte Herr Rechtsanwalt Pancratz außerdem erfolgreich den Fachanwaltslehrgang Agrarrecht.

Zum Jahreswechsel 2022/ 2023 übernahm er von seinem Kollegen Prof. Dr. Fischer die Leitung des Arbeitskreises Baurecht im Oldenburger Anwalts- und Notarverein.

Neben seiner anwaltlichen und notariellen Tätigkeit war Herr Pancratz von November 2014 bis Juli 2020 und ist seit April 2023 wieder Lehrbeauftragter bzw. Dozent für Privatrecht beim Niedersächsischen Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Oldenburg.

Mitgliedschaften:
Herr Rechtsanwalt Pancratz ist außerdem
  • Mitglied in der arge Baurecht, der Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht im DAV,
  • Leiter und Teilnehmer des Arbeitskreises Baurecht des Oldenburger Anwalts- und Notarverein e.V.,
  • Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Agrarrecht im DAV,
  • Mitglied im Oldenburger Anwalts- und Notarverein e.V. und
  • Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV) e.V.
Veröffentlichungen von Herrn Rechtsanwalt Tobias Pancratz, LL.M.:
  • Immobilien- und Baurecht (ibr), 2017, 668, OLG Brandenburg: „Bauvertrag gekündigt: Wie sind erbrachte Planungsleistungen abzurechnen?“
  • ibr, 2018, 149, OLG Oldenburg: „Trotz Stundenhonorarvereinbarung: Freier Mitarbeiter kann nach HOAI abrechnen!“
  • ibr, 2018, 271, OLG Saarbrücken: „Leistung weist nur geringfügige Mängel auf: Kein Rücktritt ohne Fristsetzung!“
  • ibr, 2018, 309, OLG Oldenburg: „Bohrung wird eingestellt: Erbrachte Teilleistung ist zu vergüten!“

* = weiterer Tätigkeitsschwerpunkt

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